Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

CONSECURA Versicherungsmakler und -beratungs Ges.m.b.H. ,Gärtnergasse 8/4, 1030 Wien

 

PRÄAMBEL

o   Der Versicherungsmakler (kurz VM) vermittelt unabhängig von seinen oder dritten Interessen, insbesondere unabhängig vom Versicherungsunternehmen (Versicherer), Versicherungsverträge zwischen dem Versicherungsunternehmen einerseits und dem Versicherungskunden (kurz VK) andererseits. Der vom VK mit seiner Interessenwahrung in privaten und/oder betrieblichen Versicherungsangelegenheiten beauftragte VM ist für beide Parteien des Versicherungsvertrages tätig, hat aber überwiegend die Interessen des VK zu wahren.

o   Der VM erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Maklergesetzes, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und einem mit dem VK abgeschlossenen Versicherungsmaklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers.

§ 1  GELTUNGSBEREICH

§ 2  DIE PFLICHTEN DES VERSICHERUNGSMAKLERS

-        der VM im B2B-Bereich nur bei Entgeltvereinbarung zur Tätigkeit nach § 28 Z. 4 ( Bekanntgabe von Rechtshandlungen etc. ) und Z.5 /( Prüfung des Versicherungsscheines ) MaklerG verpflichtet ist.

-        Weiters der VM nur bei Entgeltvereinbarung sowohl gegenüber Konsumenten als auch im B2B-Bereich zur Tätigkeit nach § 28 Z.6 ( Unterstützung im Versicherungsfall etc. ) und Z.7 ( laufende Überprüfung etc.) MaklerG verpflichtet ist.

§ 3  AUFKLÄRUNGS- UND MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

§ 4  ZUSTELLUNGEN, ELEKTRONISCHER SCHRIFTVERKEHR

§ 5  URHEBERRECHTE

§ 6  HAFTUNG

o    Schadenersatzansprüche gegen den VM müssen unverzüglich nach Schadenseintritt, spätestens jedoch 6 Monate ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

o    Die Haftung des VM ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme seiner bestehenden Berufshaftpflicht beschränkt.

o    Der VM haftet für Schäden aus seiner Tätigkeit dem VK nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wenn es sich um einen Schaden an Personen handelt. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung mit de r Höhe der gesetzlichen Mindesthaftpflichtversicherungssumme beschränkt und erstreckt sich nicht auf entgangenen Gewinn.

§ 7  VERSCHWIEGENHEIT, DATENSCHUTZ

§ 8  RÜCKTRITTSRECHTE DES VERSICHERUNGSKUNDEN

§ 9  BEENDIGUNG DER VERTRETUNG/ GESCHÄFTSBEZIEHUNG

o    Die Geschäftsbeziehung kann durch schriftliche Kündigung durch eine der beiden Vertragsparteien beendet werden. Sie erlischt jedoch spätestens automatisch mit Kündigung/ Stornierung oder Vermittlerwechsel des letzten durch den VM vermittelten Vertrages. Der VK nimmt zur Kenntnis, dass durch die Beendigung dieses Geschäftsverhältnisses auch die Interessenwahrung durch den VM erlischt, nicht jedoch die aus den vorangegangenen  aktiven Verhältnissen resultierenden wirtschaftlichen Ansprüche des VM.

§ 10  SCHLUSSBESTIMMUNGEN